Bei den Preisblättern handelt es sich um eine Veröffentlichung der Höhe der Entgelte, die sich voraussichtlich auf Basis der für das Jahr 2025 geltenden Erlösobergrenze ergeben wird (§ 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG).
Die Stadtwerke Gotha NETZ GmbH weist darauf hin, dass eine Ermittlung und Veröffentlichung verbindlicher Netzentgelte für das Jahr 2025 gemäß § 20 Abs. 1 S. 1 EnWG wegen der zum 15.10.2024 noch nicht vollständigen Datengrundlage nicht möglich ist. Stattdessen erfolgt hiermit eine Veröffentlichung voraussichtlicher Netzentgelte im Sinne von § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG.
Wir behalten uns vor, abweichende verbindliche Netzentgelte zum 01.01.2025 nach den geltenden gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Regelungen zu veröffentlichen. Ebenfalls behalten wir uns vor, die zum 15.10.2024 veröffentlichten Netzentgelte auch nach Vorliegen der vollständigen Datengrundlage unverändert beizubehalten und als die ab 01.01.2025 verbindlichen Entgelte zu veröffentlichen.
Etwaige Differenzbeträge werden in diesem Falle über das Regulierungskonto verrechnet.
Sonderformen der Netznutzung nach § 19 StromNEV
Hochlastzeitfenster für 2025 nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV
Sonderformen der Netznutzung nach § 19 StromNEV
Hochlastzeitfenster für 2024 nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV
Hier finden Sie die Netzentgelte für das Stromverteilnetz der Stadtwerke Gotha NETZ GmbH, welche vor dem 01.01.2024 abrechnungsrelevant waren:
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