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Strom

Messstellenbetreiberrahmenvertrag

Entsprechend den Erfordernissen des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende haben die Beschlusskammern 6 und 7 der Bundesnetzagentur Festlegungen zur Anpassung der Standardverträge im Messwesen getroffen. Den gesetzlichen Neuerungen durch das Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) wird hiermit Rechnung getragen.

Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen werden verpflichtet, entsprechend der Festlegung BK6-17-042 den Messstellenbetreiberrahmenvertrag in der Fassung, die dieser durch die vorliegende Festlegung erhalten hat, auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.

Messstellenbetreiberrahmenvertrag

Technische Mindestanforderungen

Freigabe und Inbetriebnahme von Messeinrichtungen

 

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